Wie bereite ich mich konkret auf eine Rettung im Gerüst vor?

„Allzeit bereit!“ Dieser Gruß der Pfadfinder – weltweit auf Englisch als „Be prepared“ bekannt – ist auch ein ideales Motto für die Vorbereitung von Rettungsmaßnahmen im Gerüst. Sowohl für den Gerüstaufbau, -umbau oder -abbau als auch für die Arbeit im Gerüst selbst. Denn nur wenn alle Sicherheitsaspekte von Anfang an im Detail bedacht, beachtet und vor allem konsequent umgesetzt werden, kann im Falle eines Falles die Rettung gelingen. Und der betroffene Kollege und alle anderen „noch mal“ mit einem Schrecken davonkommen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist einfach, dass sich alle Beteiligten über eins im Klaren sind: Es bedarf bereits im Vorfeld einer Reihe von theoretischen und praktischen Maßnahmen, damit alles rund läuft, wenn der Kollege – zum Beispiel in seiner persönlichen Schutzausrüstung ­­– wortwörtlich „in den Seilen hängt“. Wer erst in diesem Moment überlegt, was zu tun ist und meint, alles sei gut, nur weil die PSAgA funktioniert, handelt unverantwortlich. Denn er riskiert ein Hängetrauma und verstößt grob gegen die Richtlinien der aktuell geltenden TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz“.

Die Rettung von Kollegen im Gerüst beginnt schon in der Theorie.

Ganz am Anfang steht immer die Gefährdungsbeurteilung, die den Grundstein für spätere, wie auch immer geartete Rettungsmaßnahmen bildet. Sie wird unter Punkt 3 in der TRBS 2121 aufgeführt: „Unter Anwendung der TRBS 1111 ‚Gefährdungsbeurteilung‘ und TRBS 2121 sind … die bei der Verwendung von Gerüsten auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und daraus notwendigen Maßnahmen für die sichere Verwendung der Gerüste abzuleiten und zu treffen.“

Wichtige Punkte, die in der Gefährdungsbeurteilung beachtet werden müssen, sind unter anderem:

  • die Absturzhöhe beziehungsweise der Freiraum oder auch die lichte Höhe,
  • die Art und Dauer der Tätigkeit,
  • der Grad der körperlichen Belastung,
  • die Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Standplatzes,
  • die Beschaffenheit der Arbeitsfläche, der tiefer liegenden Fläche sowie der Arbeitsumgebung und der Arbeitsfläche,
  • die Beschaffenheit und Tragfähigkeit der Anschlageinrichtung

Aus dieser Gefährdungsbeurteilung leitet sich im nächsten Schritt das Rettungskonzept ab. Dreh- und Angelpunkt dieses Konzeptes ist der Rettungsplan. Er definiert genau, wie die Rettung aus dem Sicherungssystem nach einem Sturz im Gerüst ablaufen soll. Dabei gilt es, die Maßnahmenhierarchie nach dem TOP-Prinzip bzw. nach der Merkregel „Arbeitsschutz ist TOP“ zu beachten.

  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Persönliche Maßnahmen

Dabei müssen zuerst immer und vollumfänglich die ersten beiden Maßnahmen ausgeschöpft werden. Erst, wenn sie nicht anwendbar sind, folgen persönliche Schutzmaßnahmen durch das Anlegens der Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) im Gerüst.

Eine gute Vorbereitung ist alles.

Nur wenn jeder weiß, was, wann, wie zu tun ist, kann die Rettung im Gerüst wirklich Leben retten.

Bei der Rettung dreht sich alles um die Auswahl, Bewertung, Anbringung und Handhabung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA.

Hierbei kommt es in Auswahl und Bewertung der PSAgA darauf an, dass sie

 

  • ausreichend Schutz vor abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne dass daraus größere Gefahren – wie zum Beispiel das Anprallen oder ein Hängetrauma – entstehen,
  • optimal für die gegebenen Bedingungen – zum Beispiel unter den Aspekten Kantenbeanspruchung oder Hitze – geeignet ist,
  • den ergonomischen Anforderungen sowie den eventuelle notwendigen Anpassungsmöglichkeiten für unterschiedlich große/schwere Träger vollends gerecht wird,
  • die CE-Kennzeichnung trägt und der EN-Norm entspricht,
  • speziell für den Gerüstbau zugelassen ist,
  • über Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer und für Querbeanspruchung geeignete Verbindungselemente verfügt sowie
  • über einen Schutzhelm mit Kinnriemen verfügt, der mit einer Festigkeit von bis zu 25 Dekanewton (DIN EN 397:2013-04) ausgestattet ist.

Im nächsten Schritt gilt es die „Anschlagpunkte“ zu definieren. Dazu heißt es wörtlich in der TRBS 2121: „Hinweise für geeignete Anschlagpunkte können zum Beispiel der Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Gerüstherstellers sowie der Gebrauchsanleitung des Herstellers der PSAgA entnommen werden. Sind keine geeigneten Anschlagpunkte ausgewiesen, sind diese im Einzelfall zu bestimmen und nachzuweisen.” Geeignete Anschlagpunkte für die PSAgA sollten grundsätzlich oberhalb des Beschäftigten – bei längenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten mindestens jedoch in 1 Meter Höhe über der Standfläche des Beschäftigten – angeordnet sein.

Besonderes Augenmerk verdient abschließend der Punkt Handhabung. Er weist vielfältige Aspekte wie zum Beispiel Schulung und Unterweisung auf, die gerade auch langfristig zu betrachten und zu beachten sind.

Theoretisch ist alles geregelt. Was aber wirklich zählt, ist das wiederholte Üben und Trainieren in der Praxis

Das A und O der Handhabung der PSAgA ist die theoretische und praktische Unterweisung der für die ordnungsgemäße Benutzung der PSAgA geeigneten Beschäftigten. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Durchführung der erforderlichen Rettungsmaßnahmen nach dem Auffangvorgang gelegt. Sie hat sowohl vor der ersten Benutzung als auch nachfolgend mindestens einmal pro Jahr stattzufinden. Dabei sind die Inhalte der Gebrauchsanleitung des PSAgA-Herstellers und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers in die Unterweisung zwingend miteinzubeziehen.

Grundsätzlich gilt es dabei folgendes – beispielhaft – zu beachten:

  • Verbindungsmittel immer straff halten, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern.
  • Nicht über Stoffen verwenden, in denen man versinken kann.
  • Kommen mehrere PSAgA pro Person zum Einsatz, müssen die Schutzausrüstungen so aufeinander abgestimmt sein, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
  • Alle Sicherheitsmaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
  • Das Arbeiten unter Einsatz der PSAgA muss laufend kontrolliert werden.
  • Bei einer Rettung müssen mindestens zwei weitere Gerüstersteller einen Auffanggurt angelegt haben.
  • Das bewegungslose Hängen im Auffanggurt darf nicht länger als 20 Minuten andauern.
    Andernfalls besteht die Gefahr eines Hängetraumas (orthostatischer Schock). 
  • Abgestürzte Personen müssen im Rahmen einer speziellen Höhenrettung aus der PSAgA befreit werden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein eines (geprüften) Höhenrettungsgerätes sowie das Wissen um den fachgerechten, ordnungsgemäßen Umgang damit.
  • Die PSAgA muss bei Nichtbenutzung freihängend trocken gelagert werden und vor schädlichen Einflüssen – wie sie zum Beispiel durch Öl, Säure, Lauge, Funkenflug oder Erwärmung über 60 Grad Celsius entstehen können – wirkungsvoll geschützt sein.
  • Eine beschädigte oder durch einen Sturz beanspruchte PSAgA darf nicht weiter eingesetzt werden und muss von einem Sachkundigen geprüft werden.

Fazit:

Papier ist geduldig, Kilobyte sind es auch und alle Theorie ist bekanntlich grau. Entscheidend ist eine gute und gewissenhafte Vorbereitung. Nur weil alles fein säuberlich im Paragraphen- und Verordnungsdschungel festgehalten ist, ist im Notfall draußen bei Wind und Wetter im Gerüst noch keiner gerettet worden. Es kommt schlussendlich immer noch auf die zügige, fachgerechte Umsetzung der Theorie in die Praxis an. Diese lässt sich nur immer wieder üben, üben, üben. Dazu bieten wir ein praxisnahes ​Seminar zum Arbeiten und Retten im Gerüstbau​ an, dessen Inhalte dann am Einsatzort tägliche Anwendung finden können. So wird aus grauer Theorie lebendige Praxis, die im Falle eines Falles Leben rettet.

 

TRBS 2121-1 Praxisleitfaden

In unserem Praxisleitfaden zum Thema TRBS 2121-1 inklusive Checkliste erfahren Sie alles, was Sie zur praktischen Umsetzung der neuen Richtlinien wissen müssen:

DOWNLOAD: TRBS2121-1 PRAXISLEITFADEN

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