Unfälle am Gerüst im Vorfeld schon vermeiden: Hierauf muss ich achten

Wer in großer Höhe arbeitet, sollte beim Arbeiten alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Das gilt gerade auch im Gerüstbau und in der Bauwirtschaft – hier sind Abstürze die Ursache für fast die Hälfte aller tödlichen Arbeitsunfälle. In 70 Prozent der Fälle ist Fehleinschätzung der Situation oder die Veränderung von Schutzeinrichtungen der Grund für den Absturz. Dabei sind – entgegen landläufiger Meinung – nicht nur große Fallhöhen lebensgefährlich: Gut 30 Prozent der tödlichen Abstürze ereignen sich aus weniger als fünf Metern Höhe und rund 25 Prozent sogar aus weniger als zwei Metern Höhe. Nur wer die Sicherheits-Checkliste jederzeit im Kopf hat, sich entsprechend verhält und auch seine Kollegen anhält, die Vorgaben zu berücksichtigen, kann sich wirkungsvoll vor Abstürzen schützen. Und so letztlich ein Berufsleben lang gesund bleiben und leistungsstark arbeiten.

Die Sicherheits-Checkliste

Durch die konsequente Beachtung dieser 11 Sicherheitsaspekte lassen sich Unfälle am Gerüst vermeiden:

Check 1: Genügt das Gerüst den grundlegenden Anforderungen?

Jedes Gerüst muss standsicher sein, um ein Umstürzen auszuschließen. Es muss über einen sicheren Zugang und umfassende Absturz-Einrichtungen verfügen.

Check 2: Ist die Brauchbarkeit des Gerüstes nachgewiesen?

Wird ein Gerüst nicht nach einer allgemein anerkannten Regelausführung erstellt, ist die Brauchbarkeit durch einen Standsicherheitsnachweis sowie durch den Auf-, Um- und Abbauplan nachzuweisen.

Check 3: Liegt eine vollständige Montageanweisung (Auf-, Um- und Abbauplan) vor?

Für das Maximum an Sicherheit muss allen Beteiligten von Anfang bis Ende die vollständige Montage- beziehungsweise Demontage-Anleitung vorliegen. Diese hat der für die Erstellung des Gerüstes verantwortliche Arbeitgeber (Gerüst-Ersteller) oder eine von ihm beauftragte fachkundige Person auszuarbeiten und vorzulegen.

Check 4: Liegt eine Gebrauchsanleitung vor und kennt sie jeder?

Der Gerüst-Ersteller hat diese im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes zur Verfügung zu stellen und der Gerüstnutzer hat diese bei seiner Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Check 5: Sind Absturzsicherungen installiert beziehungsweise vorhanden?

Eine Absturzsicherung ist eine technische Schutzmaßnahme, die als Seitenschutz auszuführen ist. Vor dem vertikalen Transport von Gerüstbauteilen in dem jeweiligen Gerüstabschnitt muss mindestens ein zweiteiliger Seitenschutz aus Geländer und Zwischenholm vorhanden sein. Auf der obersten Gerüstlage ist für den Horizontaltransport von Gerüstbauteilen mindestens ein einteiliger Seitenschutz oder aber ein Montagesicherungsgeländer zu verwenden. Ausnahmen bilden bauliche Gegebenheiten wie Balkone, Erker oder besondere Gerüstarten, die diese Sicherungsmaßnahme nicht ermöglichen. In diesen Fällen ist die Installation von Auffangeinrichtungen in Form von Schutzgerüsten oder Schutznetzen erforderlich.

Sind diese technischen Schutzmaßnahmen allesamt nicht realisierbar, ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA, zu verwenden. Dafür müssen nicht nur geeignete Anschlagpunkte vorhanden sein, sondern auch:

  • eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorliegen
  • eine Unterweisung der Benutzer durchgeführt worden sein
  • eine Ausrüstung zur Rettung vorhanden sein.

     

Check 6: Stehen Arbeitsmittel für den Transport von Gerüstbauteilen zur Verfügung?

Unter allen Umständen sind körperliche Gefährdungen für die Beschäftigten zu vermeiden. Um die notwendige Sicherheit zu leisten, muss der Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dazu zählen unter anderem Kräne, Bauaufzüge und Seilrollenaufzüge mit einem an den Einsatzfall angepassten Lastaufnahmemittel. Durch die Verwendung dieser Arbeitsmittel lassen sich Unfälle am Gerüst vermeiden.

Check 7: Überwacht eine fachkundige Person den Auf-, Um- und Abbau des Gerüstes?

Diese muss die Einhaltung der Montageanweisungen verfolgen und die Anweisung gegebenenfalls aktualisieren. Eine fachkundige Person ist zum Beispiel ein Gerüstmontageleiter, ein geprüfter Gerüstbau-Obermonteur, ein Kolonnenführer, ein Polier oder ein Gerüstbaumeister.

Check 8: Waren beim Aufbau des Gerüstes fachlich geeignete Beschäftigte des Gerüst-Erstellers am Werk?

Dabei handelt es sich um Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Gerüstbauer- oder im Bau-Handwerk.

Check 9: Sind die Zugänge alle sicher?

Die Zugänge müssen angemessen ergonomisch und sicher begangen werden können. Dabei sind grundsätzlich Aufzüge, Transportbühnen und Treppen gegenüber Leitern zu bevorzugen.

Check 10: Ist die Ausrüstung richtig gesichert?

Alle wichtigen Arbeitsutensilien sind gesichert am Körper zu tragen. Sie dürfen dabei nicht stören beziehungsweise behindern und müssen durch Ösen, Karabiner oder auch Bänder am Gürtel oder an der Arbeitstasche gesichert sein.

Check 11: Kennt jeder auf dem Gerüst das kleine Sicherheits-Einmaleins?

  • Immer nur die vorgesehenen Auf- und Abstiege nutzen!
  • Nicht vom Gerüst auf Beläge springen oder etwas darauf abwerfen!
  • Die Klappen der Durchstiegsbeläge auf der Arbeitsebene während der Arbeit geschlossen halten!
  • Keine eigenmächtigen Veränderungen am Gerüst vornehmen!
  • Auf den Gerüstlagen möglichst nicht übereinander arbeiten!
  • Keine Gegenstände/Werkzeuge herumstehen lassen!
  • Arbeitsebenen geschlossen halten!
  • Gerüste zum Feierabend aufgeräumt und sauber hinterlassen!

Fazit:

Um Unfälle am Gerüst schon im Vorfeld zu vermeiden, ist es notwendig, den Punkten Gerüst – Kollege – Werkzeugsicherung die volle Aufmerksamkeit zu schenken. Das bedeutet für alle beteiligten Gewerke:

Nur so lassen sich die gesteckten Ziele beim Einsatz von Gerüsten für alle sicher, normenkonform und wirtschaftlich erreichen und Unfälle am Gerüst vermeiden.

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