So weit die Geschichte des Gerüstbaus auch zurückreicht – erste Spuren von Gerüsten und Seilen werden auf die Zeit zwischen 17.000 und 15.000 vor Christus datiert – so vergleichsweise jung ist die Geschichte der Ausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin wie wir sie heute kennen: Erst seit 1991 ist der Beruf ein anerkannter Ausbildungsberuf (damals noch mit einer zweijährigen Ausbildungsdauer) und erst 1998 wurde der Grundstein für die dreijährige Ausbildung gelegt. Der Einstieg in einen unter vielen Aspekten perspektivenreichen Beruf.
Die Arbeit als Gerüstbauer*in ist eine körperlich anspruchsvolle Tätigkeit. Darüber hinaus bedarf sie im Vorfeld der fachgerechten Planung und präzisen Konstruktion, um ein Gerüst passgenau – zum Beispiel an einem Gebäude, einer Brücke oder auch an einem Schiff im Trockendock – errichten zu können.
Dafür müssen stets:
- der Nutzungszweck des Gerüstes beachtet,
- die Tragfähigkeiten berechnet und sämtliche
- Sicherheitsaspekte – sowohl für den Gerüsthersteller als auch den Gerüstnutzer –berücksichtigt werden.
Diese Vielfältigkeit ist kennzeichnend sowohl für die grundsätzliche Anerkennung als Vollhandwerk als auch für die Vielfältigkeit der dreijährigen dualen Ausbildung selbst.
Die Gerüstbauer-Ausbildung ist so vielseitig aufgebaut wie die Gerüste und ihre Einsatzfälle selbst.
Zu den Inhalten der Gerüstbauer-Ausbildung gehören insbesondere:
- Das Auf-, Um- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten, Sonderkonstruktionen sowie beweglichen Arbeitsplattformen an verschiedensten Objekten und Orten.
- Die selbstständige Arbeitsausführung auf Basis von technischen Unterlagen und Arbeitsaufträgen (sowohl in Teamarbeit als auch in Zusammenarbeit mit anderen Gewerken).
- Die Planung und Koordination von Arbeitsabläufen.
- Das Einrichten von Arbeitsstellen.
- Das eigenständige Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheits- beziehungsweise Umweltschutz.
- Die konsequente, kompromisslose Überprüfung hinsichtlich eines einwandfreien Arbeitens.
- Die Dokumentation, Qualitätssicherung und Leistungsberechnung.
- Die Bedienung und Instandhaltung von Geräten und Maschinen.
Die drei Ausbildungsjahre gliedern sich dabei in rund 77 Wochen im Ausbildungsbetrieb, circa 39 Wochen Berufsschulunterricht sowie ungefähr 25 Wochen überbetriebliche Ausbildungszeit.
Zur Ausbildung gehört auch der Blockunterricht an einer der drei überregionalen Ausbildungsstätten
Die überbetriebliche Ausbildung sowie die theoretische Ausbildung in den Berufsschulen erfolgt dabei am Stück an einer der drei Ausbildungsstätten beziehungsweise Berufsschulen. In den Ausbildungsstätten werden die Teile des Gerüstbaus praktisch vermittelt, die nicht jeder Betrieb ausübt – zum Beispiel den Trag- oder Hängegerüstbau.
Die Schulstandorte des Berufsschulunterrichts sind:
- das Oberstufenzentrum Planen Bauen Gestalten der Max-Bill-Schule in Berlin-Pankow
- das Fritz-Henßler-Berufskolleg der Stadt Dortmund in Dortmund sowie
- die Beruflichen Schulen Groß-Gerau in Groß-Gerau.
Und die Ausbildungszentren der überbetrieblichen Ausbildung umfassen:
- das Bildungs- und Innovationszentrum (BIZWA) „Waldfrieden“ der Handwerkskammer Berlin in Bernau,
- das Ausbildungszentrum Hansemann der Handwerkskammer Dortmund in Dortmund sowie
- das Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main in Weiterstadt.
Während der Zeit des Blockunterrichtes ist man als Auszubildende*r dabei entweder in einem Internat oder in einem Hotel untergebracht. Dabei fallen für einen selbst keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Hin- und Rückreise sowie wöchentlich stattfindende Wochenendheimfahrten an (sofern diese mit den günstigsten öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden). Alle Details hierzu – zum Beispiel auch zu täglichen Heimfahrten mit dem privaten Pkw – regelt das Merkblatt Fahrtkostenerstattung der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (Soka Gerüstbau).
Welchem Ausbildungszentrum man zugeordnet wird, entscheidet dabei die Soka Gerüstbau gemäß den Vorgaben des Beschlusses der Kultusministerkonferenz. Danach sind den Standorten jeweils bestimmte Bundesländer zugeordnet. Auch die Dauer der Blockbeschulung richtet sich nach den Schulgesetzen der einzelnen Länder.
Eine anspruchsvolle Ausbildung mit einer attraktiven Vergütung
Laut des aktuell (Stand November 2020) gültigen Tarifvertrages zur Regelung der Ausbildungsvergütungen (Fassung vom 26. Oktober 2018) betragen die monatlichen Ausbildungsvergütungen bundeseinheitlich:
- 815,– Euro brutto im ersten,
- 1.105,– Euro brutto im zweiten und
- 1.265,– Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr.
Fazit: Für die Gerüstbauer-Ausbildung muss man gut gerüstet sein und braucht starke Partner
Eine sichere Hand und einen sicheren Tritt; präzises Augenmaß, räumliches Vorstellungsvermögen und ein gutes Gespür und Verständnis für Pläne, Zeichnungen und Sicherheitsvorschriften sind Voraussetzungen, um einen Ausbildungsplatz zum Gerüstbauer zu bekommen und die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz hilft dabei das Lehrstellen-Radar des Deutschen Handwerkskammertages (DHKT).