Ob Brummi- oder Lkw-Fahrer, Trucker oder ganz offiziell Berufskraftfahrer – ohne die Lastkraftwagen und ihre Frauen oder Männer hinterm Steuer wären die weltweit gespannten Logistiknetzwerke nicht aufrechtzuerhalten. Das macht professionell ausgebildete Berufskraftfahrer zu einem festen Knotenpunkt in jeder Logistikkette und den LKW-Führerschein zu einem wichtigen Baustein im Rahmen der beruflichen Qualifikation. Er ebnet den Weg zu einem in vielerlei Hinsicht verantwortungsvollen und zugleich herausfordernden Beruf.
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist eine klassische duale Ausbildung. Das bedeutet: Ein Teil findet im Ausbildungsbetrieb und der andere in der Berufsschule statt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Erlangung des Lkw-Führerscheins (C-Lizenz) ist dabei der Auto-/Pkw-Führerschein (B-Lizenz).
„Die“ C-Lizenz gibt es dabei ebenso wenig wie es „den“ Lkw gibt. Seit Einführung des europäischen Führerscheinrechts in Deutschland am 1. Januar 1999 gibt es insgesamt vier C-Führerscheinklassen für LKW. Diese unterscheiden sich grundsätzlich nach Gesamtmasse und Gewicht der Anhänger:
- Klasse C: Die Klasse C gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Gesamtgewicht. Zusätzlich zum Fahrersitz darf der Lkw darüber hinaus nicht über mehr als acht Sitze verfügen.
- Klasse C1: Dieser Führerschein gilt für Lkw in den Gewichtsklassen von 3,5 Tonnen bis maximal 7,5 Tonnen. Die Anzahl der Sitze sowie das maximale Gewicht des Anhängers entsprechen dabei den Bestimmungen der Klasse C.
- Klasse CE: Die Lkw-Führerscheinklasse CE erlaubt das Fahren von Lastzügen ohne Gewichtsbeschränkung – außer dem generell zulässigen Lkw-Maximalgewicht von 40 Tonnen.
- Klasse C1E: Diese Klasse ermöglicht das Fahren von Lkw in den Gewichtsklassen bis 7,5 Tonnen und das Ziehen von Anhängern über 750 Kilogramm. Dabei ist zu beachten, dass der gesamte Lastzug nicht mehr als 12 Tonnen wiegen darf. Darüber hinaus berechtigt der C1E das Fahren eines Wagens gemäß Führerscheinklasse B mit einem mehr als 3,5 Tonnen schweren Anhänger.
Lkw-Führerschein machen bedeutet: Bevor auf dem Fahrersitz Platz genommen werden kann, muss die Schulbank gedrückt werden
Auch wenn der Auto-/Pkw-Führerschein (B-Lizenz) die Voraussetzung für alle Lkw-Führerscheine (C-Lizenzen) ist, so müssen angehende Lkw-Fahrschüler im Rahmen des Theorie-Unterrichts als Erstes erneut die Schulbank in der Fahrschule drücken. Hier steht dann folgendes Pensum an:
- 6 Doppelstunden „Grundstoff“ und 10 Doppelstunden „Zusatzstoff“ (mit lizenzabhängigen Inhalten) für die Klassen C1 und C
- 6 Doppelstunden „Grundstoff“ und 4 Extra-Einheiten „Zusatzstoff“ (mit lizenzabhängigen Inhalten) für die Klassen C1E und CE
Danach geht es dann auf die Straße – und auch wenn es für den Lkw-Führerschein keine Mindestanzahl an vorgeschriebenen Fahrstunden beziehungsweise Übungsfahrten gibt und die Menge der benötigten Stunden von der individuellen Begabung abhängig ist, so gibt es doch eine vorgeschriebene Anzahl an Sonderfahrten. Diese hängen wiederum von der Lizenz ab, die der Fahrschüler zuvor erworben hat:
- Von B auf C: 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
- Von B auf C1: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
- Von C1 auf C und C1 auf C1E: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
- Von C auf CE (ohne Anhänger): 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt
- Von C auf CE (mit Anhänger): 5 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten
Die Kosten für die Ausbildung variieren im vierstelligen Bereich
Eine präzise Aussage zu den Kosten des Führerscheins ist immer schwer möglich, da ein Teil der Kosten a) von Fahrschule zu Fahrschule variiert und b) von der individuellen Begabung /Befähigung des Fahrschülers abhängt. Grundsätzlich lassen sich die Kosten dabei in drei Blöcke einteilen: fixe Kosten, variable Kosten und – langfristig betrachtet – wiederkehrende Kosten.
Zu den fixen Kosten gehören dabei:
- Antragsstellung
- Anmeldegebühr Fahrschule
- Theorieunterricht
- Prüfungsgebühren (praktische und theoretische Prüfung)
- Sonderfahrten (Pflichtstunden)
- Sehtest / Erste-Hilfe-Kurs / ärztliches Gutachten
- Passfotos
Dazu kommen die variablen Kosten, die sich vor allem aus der Anzahl der Übungsfahrten/Fahrstunden errechnen. Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben im Idealfall nur recht wenige Stunden vorsehen, so sollte man in der Praxis doch deutlich mehr Übungseinheiten einkalkulieren.
Insgesamt kommen – grob geschätzt – für den erstmaligen Erwerb eines Lkw-Führerscheins Kosten in Höhe von rund 2.500 bis 3.000 Euro zusammen. Dazu kommen dann noch – jedoch erstmalig nach 5 Jahren und dann im regelmäßigen Abstand von ebenfalls 5 Jahren – die wiederkehrenden Kosten für die notwendige Erneuerung des Führerscheins dazu. Diese bestehen aus Positionen wie Sehtest, ärztliches Gutachten, Antragsstellung sowie Passbilder und liegen bei rund 200 Euro.
Fazit: Lkw-Fahrer sind Teil der immer weiter boomenden Logistikbranche
Bis fahrerlose Pkw und Lkw das Straßenbild dominieren, wird es wohl noch einige Zeit dauern. Hier und heute gilt: Lkw-Fahrer sind Teil einer starken Logistik-Branche, die wiederum von einem weiterhin stark wachsenden Onlinehandel profitiert. Eine qualifizierte Ausbildung – der Erwerb des Lkw-Führerscheins – kann hier zur Erlangung eines sicheren Arbeitsplatzes beitragen. Das wissen auch die Berater der Agentur für Arbeit zu schätzen, die Interessenten bei der Ausbildung beziehungsweise Umschulung auch finanziell helfen können. Fragen kostet zumindest nichts.