Der Ecklohn – Was ist das eigentlich?

Durchschnittsgehalt, Mindestlohn, Ecklohn – da kann man schon mal durcheinander geraten. Vor allem beim Ecklohn, den es nicht in jeder Branche und erst recht nicht in jedem Job gibt. Der Ecklohn für Gerüstbauer wurde im vergangenen Jahr erhöht und auch in diesem Jahr soll es Änderungen geben. Wir erklären, was man dazu wissen muss.

Das Handwerk Gerüstbau ist eine der Branchen, in denen es einen Ecklohn gibt. Dieser wurde bei einer Verhandlungsrunde im vergangenen September auf 17,04 Euro angehoben – was natürlich erst einmal eine tolle Nachricht für Gerüstbauer ist. Aber was ist der Ecklohn überhaupt und was sagt er über den eigenen Lohn aus?

Das bedeutet der Ecklohn im Gerüstbau

In Berufen, in denen es einen Tarifvertrag und somit einen tariflich festgesetzten Stundenlohn gibt, gibt es meistens auch einen Ecklohn. Der Ecklohn ist der tarifliche Stundenlohn für eine Facharbeitergruppe, die sich ‚in der Mitte‘ der verfügbaren Facharbeitergruppen befindet.

Im Gerüstbau gilt der Ecklohn für den Gerüstbauer, also die Berufsgruppe III. Ein Gerüstbauer verdient laut dem Tarifvertrag von September 2020 17,04 Euro pro Stunde – das entspricht 100 Prozent des Ecklohns.

Der Stundenlohn der anderen neun Berufsgruppen im Gerüstbau, die ‚unter‘ oder ‚über‘ dem Gerüstbauer liegen, orientieren sich an diesem Ecklohn. So verdient ein Gerüstbau-Helfer (Berufsgruppe VI) 85 Prozent des Ecklohns, also 14,48 Euro pro Stunde. Ein Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter (Berufsgruppe II) verdient 115 Prozent des Ecklohns, also 19,60 Euro. Ein Gerüstbauer-Meister verdient auch am meisten, und zwar ganze 135 Prozent des Ecklohns.

Im Einzelnen sind die Stundenlöhne im Gerüstbau wie folgt gestaffelt:

Berufsgruppe

Berufsbezeichnung

Lohnrelation zum Ecklohn

M

Gerüstbau-Meister

135 %

I

Geprüfter Gerüstbau-Kolonnenführer

125 %

II

Geprüfter Gerüstbau-Montageleiter

115 %

IIa

Geprüfter Gerüstbau-Obermonteur

109 %

III

Gerüstbauer

100 %

IV

Geprüfter Gerüstbau-Monteur

95 %

V

Gerüstbau-Werker

90 %

VI

Gerüstbau-Helfer

85 %

VII

Lagerarbeiter

80 %

Wenn es nun in eine neue Tarifverhandlung geht, verhandeln die Vertragsparteien für gewöhnlich auf der Grundlage dieses Ecklohns. Wenn während der Tarifgespräche über eine Lohnerhöhung von x Prozent gesprochen wird, ist damit gemeint, dass der Ecklohn um so viele Prozent angehoben wird – die anderen Berufsgruppen erhalten dann auch dementsprechend mehr, weil das Verhältnis zwischen dem Ecklohn und den Löhnen der anderen Berufsgruppen gleich bleibt.

Gerüstbau-Tarifabschluss 2020 und Tarifverhandlungen 2021

2020 gab es Tarifverhandlungen für das Gerüstbauhandwerk. Die Tarifvertragsparteien haben zwar drei Verhandlungsrunden benötigt, um sich einig zu werden, allerdings wurden sie sich schlussendlich einig: Zum 1. September 2020 wurde der Ecklohn im Gerüstbau um 2,3 Prozent angehoben. Seither beträgt der Ecklohn 17,04 pro Stunde; bis September waren es noch 16,66 Euro gewesen.

Neben dem Ecklohn wurden übrigens auch die Ausbildungsvergütung und der Mindestlohn angehoben: Die Ausbildungsvergütung im Gerüstbau stieg im vergangenen September um 50 Euro monatlich im ersten Lehrjahr, 60 Euro mehr im zweiten und 70 Euro mehr im dritten Lehrjahr. Der Mindestlohn im Gerüstbau stieg hingegen bereits zum 1. August 2020 auf 12,20 Euro stündlich. Bis dahin lag er noch bei 11,88 Euro.

Die so abgeschlossenen Tarifverträge laufen noch bis zum 30. September 2021. Schon im Juni dieses Jahres haben sich die Tarifpartner allerdings bereits geeinigt, dass der Lohn ab 1. Oktober erneut steigen soll.

Laut der Deutschen Handwerks-Zeitung sieht der Lohntarifvertrag vor, dass der Ecklohn im Gerüstbauerhandwerk ab 1. Oktober 2021 um weitere 2,5 Prozent steigen soll. Das würde bedeuten, dass der Ecklohn ab Oktober 17,47 Euro pro Stunde beträgt. Für den Gerüstbau-Helfer (Berufsgruppe VI) würde das wiederum einen Stundenlohn von 14,85 Euro bedeuten, für den Gerüstbauer-Meister (Berufsgruppe M) bedeutet das einen Stundenlohn von 23,58 gemäß Tarifvertrag.

Der Mindestlohn im Gerüstbau soll 2021 ebenfalls erneut angehoben werden: Ab 1. Oktober 2021 auf zunächst 12,55 Euro, ein Jahr später dann auf 12,85 Euro.

Auch der Ecklohn soll 2022 erneut steigen und in einer zweiten Stufe um weitere 2,5 Prozent angehoben werden.

Fazit

Der Ecklohn ist etwas, das manchmal in tariflich geregelten Berufen angewendet wird – so auch im Gerüstbau. Er beschreibt den Stundenlohn für eine Facharbeitergruppe, die sich ‚in der Mitte‘ der verfügbaren Berufsgruppen befindet. Im Gerüstbau ist dies der Gerüstbauer (Berufsgruppe III) – er erhält 100 Prozent des Ecklohns als Stundenlohn plus eventuelle Erschwerniszuschläge.

Der Stundenlohn der anderen Berufsgruppen im Tarifvertrag errechnet sich aus dem Ecklohn. So verdient der Gerüstbau-Meister 135 Prozent des Ecklohns, der Gerüstbauer-Werker verdient 90 Prozent des Ecklohns und so weiter.

Der Ecklohn ist somit eine gute Verhandlungsgrundlage in Tarifgesprächen und -verhandlungen. Statt immer alle Stundenlöhne einzeln verhandeln zu müssen, können die Tarifvertragsparteien nur den Ecklohn verhandeln; die Löhne der anderen Berufsgruppen steigen dann automatisch mit. Der Ecklohn sorgt auch für mehr Fairness im Gerüstbau, weil mit ihm die Verhältnisse zwischen den Stundenlöhnen gleich bleiben: Der Gerüstbauer-Meister verdient laut Tarifvertrag immer 135 Prozent des Ecklohns, der geprüfte Gerüstbau-Kolonnenführer 125 Prozent des Ecklohns – also immer je nach erforderlicher Erfahrung, Fachkenntnis, Verantwortung und Komplexität der Arbeit.

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